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Lesezeit: 3,5 Minuten
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TL;DR:
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Im ersten Semester lernst du den Gutachtenstil. Spätestens in der Examensvorbereitung und den ersten Probeklausuren stellst du allerdings fest, dass du mit keiner Klausur fertig wirst, wenn du durchgängig Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis formulieren musst. Zwangsläufig lernst du daher auch andere Schreibstile...
Lesezeit: 3 Minuten
Du sitzt in deiner Ö-I-Klausur, hast nur noch 2,5 Stunden und verlierst zehn Minuten darüber, zu einem absoluten Standardding – der statthaften Antragsart im einstweiligen Rechtsschutz – eine geeignete Formulierung zu finden.
Kenne ich. Als ich mit dem Schreiben von Probeklausuren angefangen habe, wurde ich nie fertig, weil ich mir über Triviales jedes Mal den Kopf zerbrach und den inneren Monolog »Ich weiß nicht, wie ich das formulieren soll!« nicht abstellen konnte. Meine Argumentation an den entscheidenden Stellen blieb oberflächlich, weil mir schlicht die Zeit fehlte, in die Tiefe zu gehen. Und das alles nur, weil ich es nicht zustande brachte, ruckzuck die Zulässigkeit zu prüfen, obwohl sie völlig unproblematisch war.
Mit der Zeit gelang es mir aber immer besser, bei den Dauerbrennern schnell einen Schreibfluss herzustellen. Woran das lag? Ich hatte mir zu den wichtigsten Rechtsfragen...
Lesezeit: 4 Minuten
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TL;DR:
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Jeder tritt eines Tages zwangsläufig in die Vollständigkeitsfalle: Du denkst, du müssest den gesamten Stoff systematisch abarbeiten und das Wichtigste gelernt haben (was auch immer das bedeuten soll). Leider ist das ein Irrglaube. Diese Mentalität hat vielmehr zur...
Lesezeit: 3,5 Minuten
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Kleiner Reminder: Einige von euch hatten eine neue (kostengünstige) Produktidee, und ich überlege gerade, ob ich damit in Serie gehe. Es geht um Hilfsmittel für eine überzeugende Argumentation und »nicht so lange überlegen müssen« in der Klausur. Die Umfrage dazu geht super fix und würde mir sehr bei der Entscheidungsfindung helfen. Danke schon mal. :)
… jedoch zurück zum Newsletter.
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TL;DR:
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TL;DR:
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Du willst endlich lernen, richtig zu argumentieren? Und sowieso hab’ ich ja schon tausendmal gesagt, dass das der einfachste Weg sei, bessere Klausuren zu schreiben. Jede*r hat schon mal ein hartes »abwegig« oder wahlweise »so nicht vertretbar« in den Randbemerkungen kassiert. Womöglich hast du daraus den Schluss gezogen, es beim nächsten Mal lieber gleich bleibenzulassen und dich auf die Argumente zu beschränken, die du auswendig kannst.
Das kann...
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TL;DR:
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Das Kommunalrecht ist in NRW nur »im Überblick« Gegenstand des 1. Examens. Das bedeutet natürlich nicht, dass du es gar nicht lernen musst; du benötigst eben den berühmt-berüchtigten Überblick.
Das Kommunalrecht setzt sich – vereinfacht gesagt – aus dem Recht a) der Gemeinden und b) der Kreise zusammen. Als findiger Studierender sagst du dir jetzt wahrscheinlich: »Okay, das sind zwei Bereiche, die ich draufhaben muss, und dann kann ich Kommunalrecht.«
Stimmt in der Theorie, aber ich will dir dieses Vorhaben heute...
Über 350 Videos und mehr als 200 Newsletter-Ausgaben – wer soll da noch durchblicken? Dachte sich wahrscheinlich auch David, als er mich fragte:
»Gibt es eigentlich eine Übersicht mit allen deinen Methoden? Ich habe zwar schon viele Videos von dir gesehen, und auf deinem Blog sind ja auch einige Artikel, aber ich kann das bis zum Examen nicht alles noch mal durcharbeiten.«
Fair enough! Umso mehr freue ich mich, dir heute Teil #2 des endlich jura. Werkzeugkastens vorzustellen. Vergangene Woche ging’s um die Stoffmenge, Normtechnik, Motivation und nachhaltiges Lernen. Heute geht’s weiter mit Lernplanung, dem eigentlichen Lernprozess und dem Klausurschreiben.
Lernplanung/-prozess:
1. Perfekte Woche: Gestalte deine Lernwoche so, wie sie in deiner Vorstellung im Idealfall ablaufen würde, und nutze dieses Muster bei der Erstellung deiner jeweiligen Wochenpläne zur Orientierung. Beginne jeden Lerntag gleich (in meinen Worten:...
Über 350 Videos und mehr als 200 Newsletter-Ausgaben – wer soll da noch durchblicken? Dachte sich wahrscheinlich auch David, als er mich fragte:
»Gibt es eigentlich eine Übersicht mit allen deinen Methoden? Ich habe zwar schon viele Videos von dir gesehen, und auf deinem Blog sind ja auch einige Artikel, aber ich kann das bis zum Examen nicht alles noch mal durcharbeiten.«
Fair enough! Umso mehr freue ich mich, dir heute Teil #1 des endlich jura. Werkzeugkastens vorzustellen. Es geht um die Stoffmenge, Normtechnik, Motivation und nachhaltiges Lernen. Nächste Woche geht’s weiter mit Lernplanung, dem eigentlichen Lernprozess und dem Klausurschreiben.
Weniger: das Leitmotiv von endlich jura.
Rückwärtspilot: Wähle ein wiederkehrendes To-do aus, von dem du dir wenig Einfluss auf deine Klausurergebnisse versprichst. Lass diese Aufgabe von heut’ auf morgen sein, warte mindestens drei Wochen ab und ziehe dann Résumé, ob...
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Eine Kleinigkeit vorab: In exakt zwei Wochen – genau genommen vom 24. bis 26. Mai – öffnet unsere private Coaching-Community endlich jura. Inner Circle wieder für neue Mitglieder. Auch diesmal habe ich mir etwas für alle Unentschlossenen einfallen lassen: Jedem, der sich innerhalb des Anmeldefensters registriert, schenke ich unseren brandneuen Online-Videokurs »Rückwärtsanalyse«, in dem ich meinen kompletten Lösungsvorschlag zu einer Original-Klausur aus dem Zivilrecht mit dir rekonstruiere – vom ersten Lesen des Sachverhalts bis zum finalen Gutachten. Updates dazu folgen nächste Woche!
… jedoch zurück zum Thema von heute.
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TL;DR:
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Regelmäßige Wiederholung ist...
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Willkommen zu Ausgabe #220 des Newsletters!
Ein Hinweis vorab: Da die Inflationsrate in Deutschland im April erneut rückläufig war, habe ich mich entschieden, auch die Inflationsentlastung meiner digitalen Produkte auslaufen zu lassen. Du hast noch bis Freitagnacht (23:59 Uhr) Zeit, den Zugang zur endlich jura. Akademie 20 % günstiger zu erwerben.
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In dieser Woche setzen wir unsere kleine Strafrechtsreihe fort. Nachdem wir uns letzten Mittwoch einen Überblick über den wichtigsten Fall der Gesetzeskonkurrenz – die Spezialität – verschafft haben, schließt sich nun der Kreis, und wir kommen auf § 28 Abs. 2 StGB zurück (der Gegenstand von Ausgabe #218 war).
Um § 28 Abs. 2 StGB überhaupt anwenden zu können, muss das in Rede stehende besondere persönliche Merkmal die Strafe des Beteiligten tatsächlich schärfen. Dies wäre der...
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