Jura-Basics

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Karteikarten: Kenn dein Limit

    Als ich noch im Hauptstudium war und meine Examensvorbereitung in den Kinderschuhen steckte, schrieb ich – wie auch mein Freund Christian – Karteikarten. Allerdings schnitt Christian in den Abschlussklausuren, von denen ich gleich mehrere nicht bestand, auch sonst drei Punkte besser als ich ab; dabei hatte er viel weniger Karten als ich geschrieben. Ich war seit dem ersten Semester leidenschaftlich bei der Sache und jedes Mal der Motivierte von uns beiden, wenn wir uns zum Lernen trafen. Warum zahlte sich das nicht aus?

Ich verfolgte eine Karteikartenstrategie, die prädestiniert dafür war, den Karren an die Wand zu fahren:

  1. schnell viele Karteikarten schreiben
  2. schnell erschöpft davon sein
  3. tagelang keine Karten schreiben, weil ich sie nicht mehr sehen kann
  4. das GefĂĽhl haben, nicht voranzukommen
  5. schnell viele neue Karteikarten schreiben
  6. ad infinitum

Christians Strategie hingegen war kontraintuitiv: Obwohl er ohne Weiteres hätte mehr Karteikarten schreiben können, weil er no...

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JNG #197: Hat Corona die Examensklausuren verändert?

Willkommen zur 197. Ausgabe des Newsletters!

Der Ausbruch der Coronapandemie hat dazu geführt, dass Hunderte von Kandidat*innen, deren Freiversuch längst hätte stattfinden sollen, mehrere Freisemester angerechnet bekamen. Das versetzte sie in die Lage, insgesamt mehr Zeit zu haben, sich auf den Freiversuch vorzubereiten.

Das wirft die Frage auf: Werden damit diejenigen, die keine Corona-Freisemester hatten, nicht erheblich benachteiligt? Wäre es da nicht nur fair, die Klausuren sowohl umfangreicher als auch schwieriger zu machen – einfach, um einen Ausgleich zu schaffen?

Ich habe mich kürzlich dieser Frage angenommen und mir exemplarisch den Examensdurchgang Februar/ März 2021 in NRW ganz genau angesehen. Sind die Examensklausuren tatsächlich umfangreicher und schwieriger geworden? 

Let’s find out …

TL;DR: Wenn dir meine Analyse zu anstrengend aussieht (rate mal, wie anstrengend es war, sie durchzuführen), kannst du alternativ ans Ende scrollen (V.), um herauszufinden, welche Sc...

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Viel hilft viel?

Welches Szenario hältst du für effektiver?

A: Du beschäftigst dich heute zwei Stunden mit der Drittschadensliquidation. 

B: Du beschäftigst dich heute, morgen und übermorgen jeweils 20 Minuten mit der Drittschadensliquidation.

Tatsächlich haben es 44 % der von mir Befragten für effektiver gehalten, alles an einem Tag zu lernen. Vielleicht, weil immer noch die Ansicht herrscht, dass viel auch viel helfe?

Wenn du das Lernen eines bestimmten Themas auf mehrere Tage ausdehnst, musst du nicht nur die Hälfte der Zeit investieren; du erhöhst zugleich auch deine Chancen, dich besser daran zu erinnern. Probier’s aus!

 


Mein Ziel mit endlich jura. ist es, allen Studierenden eine Examensvorbereitung in Rekordzeit zu ermöglichen, ohne endlos Schemata, Streits und Definitionen auswendig lernen zu müssen. So kann ich dir helfen:

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Raus aus dem Lernen? So kommst du wieder rein

Ein Umzug, eine Babypause oder einfach nur fehlende Motivation: Wir bekommen es kaum mit, und schon haben wir Wochen und Monate kein Lehrbuch oder Skript in der Hand gehabt. Mit jedem Tag mehr, der vergeht, wird es schwieriger, das Lernen wieder zur Gewohnheit zu machen.

Mit diesem Beitrag möchte ich dir dabei helfen, deinen persönlichen Wiedereinstieg in die Examensvorbereitung – oder überhaupt zurück ins Jura-Studium – zu finden, indem du drei simple (wenn auch nicht immer einfach umsetzbare) Schritte befolgst. Dafür müssen wir uns zunächst ansehen, was ausschlaggebend für diese (gewollte oder ungewollte) Pause war, bevor wir neue Pläne schmieden und sicherstellen können, dass wir diese auch anpacken.

Als ich selbst nach sechs Monaten Unterbrechung den Wiedereinstieg in die Examensvorbereitung schaffen wollte, habe ich mich gefragt: 

Was hat dazu gefĂĽhrt, dass es so weit gekommen ist?

Daraus konnte ich dann ableiten, dass ich meine Pläne grundlegend umschmeißen muss.

Gehen wir d...

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JNG #196: Ein freies Wochenende löst dein Problem nicht

Lesezeit: 5 Minuten

Willkommen zu Ausgabe #196 des Newsletters! 

Wenn du dir vorab einen Überblick über die Inhalte dieser Ausgabe verschaffen möchtest, lies am besten als Erstes die folgende Zusammenfassung.

TL;DR: 

  • Ein freies Wochenende fĂĽhrt so gut wie immer zu sog. Sunday Scaries, GefĂĽhlen von Angst, innerer Unruhe und Nervosität, die typischerweise einen Tag vor dem Beginn der neuen Arbeitswoche auftreten.
  • Mit Anbruch der 38. Wochenstunde ist der Punkt erreicht, ab dem die Wirksamkeit des Lernprozesses abzunehmen beginnt.
  • Gelingt es dir nicht, liegengebliebene To-dos binnen drei Tagen aufzuholen, musst du genau inspizieren, ob du zu viel Arbeit hast, nicht effizient genug bist oder dir einfach nicht ausreichend Zeit gibst.
  • Dein Unterbewusstsein verarbeitet das Gelernte auch dann weiter, wenn du aufgehört hast, dich aktiv damit zu befassen.

 

***

 

    Im Idealfall lernst du von montags bis freitags, schreibst vielleicht am Samstagmorgen noch eine Klausur, wenn du ...

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Es ist immer der gleiche ScheiĂź ...

Als ich mich vor ein paar Wochen zum ersten Mal in meinem Leben mit der isolierten Drittwiderklage beschäftigt habe, bin ich in Nicos schriftlicher Zusammenfassung zu dem Thema über die nachfolgenden Ausführungen gestolpert:

»Die isolierte Drittwiderklage ist nur zulässig, wenn Klage und isolierte Drittwiderklage in einem rechtlich und tatsächlich engen Zusammenhang stehen. Hierneben verlangt der BGH, dass keine schützenswerten Interessen des Drittwiderbeklagten verletzt werden. Dafür kommt es auf eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls an.«

Da wurde mir wieder einmal bewusst, auf wie viele Prinzipien und weiche Argumentationsmuster wir als Jurist*innen tagtäglich zurückgreifen:

  • Eine Verbindung zweier Sachverhalte ist nur möglich, wenn diese in einem rechtlich und tatsächlich engen Zusammenhang stehen.
  • Es ist sicherzustellen, dass keine schĂĽtzenswerten Interessen eines Dritten verletzt werden.
  • Es kommt auf eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls an.

Et v...

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Strafrechtsklausuren richtig analysieren

I. BEARBEITUNGSVERMERK

1. WELCHE STRAFTATBESTÄNDE SIND AUSGESCHLOSSEN?

    Beispiel: Die §§ 113, 114, 142, 185, 211 bis 222, 241, 248b und 323c StGB sind nicht zu prüfen.

Welche strukturverwandten Straftatbestände kommen dir aufgrund des Ausschlusses der vorstehenden in den Sinn? Bei den §§ 113 f. StGB denke ich etwa direkt an Körperverletzung und Nötigung, während mich § 142 StGB an § 315b StGB denken lässt, sollte der Unfall absichtlich herbeigeführt worden sein.

2. WURDEN GGF. ERFORDERLICHE STRAFANTRÄGE GESTELLT?

   Sicher kommt dir die Formulierung »Etwaig erforderliche Strafanträge sind gestellt« bekannt vor. Man findet sie unter etlichen Strafrechtsklausuren im Bearbeitungsvermerk. Ich empfehle den Kandidat*innen immer, in diesen Fällen sämtliche Strafantragsdelikte – wenigstens gedanklich – kurz durchzuspielen. Vorteil: Man ist später für das Strafantragserfordernis sensibilisiert, wenn man z. B. einen Hausfriedensbruch oder eine Sachbeschädigung prüft oder der Täter eine g...

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Der Gamechanger

Intuitiv ist: Ein einzelnes Fach so lange lernen, bis du es beherrschst. Dann zum Nächsten übergehen. Ergibt Sinn.

Kontraintuitiv ist: ein neues Thema lernen und auch andere Themen in dein Lernen einbinden. Auf mehrere Fächer gleichzeitig konzentrieren. Klingt anstrengend.

Introducing: Kontext-Interferenz-Effekt. Eine der effektivsten Lernstrategien.

Wechsle in zufälliger Reihenfolge von Fach zu Fach. Lerne drei bis fünf parallel, indem du zwischen ihnen hin- und herspringst. Du musst sie ja ohnehin alle lernen!

 


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Es muss nicht immer gleich ein Stapel neuer Karteikarten sein

Untersuchungen zeigen, dass ein Großteil (bis zu 70 %) von dem, was wir lesen und hören, kurz darauf vergessen wird. Wissenschaftler bezeichnen dies als Vergessenskurve. Wenn du dich nach dem Lernen jedoch aktiv abfragst, ist es wahrscheinlicher, dass das Gelernte hängenbleibt.

Je schwerer es fällt, neu Gelerntes aus dem Gedächtnis abzurufen, desto größer ist der Nutzen. Die Anstrengung, Wissen abzurufen, stärkt das Erinnerungsvermögen.

– Henry Roediger/ Mark McDaniel (Kognitionswissenschaftler)

Beginne doch mal damit, dein Lernmaterial alle Viertelstunde kurz beiseitezulegen und dir Fragen wie die Folgenden zu stellen: 

  • Was waren die Kerngedanken? 
  • Was habe ich zum ersten Mal gehört? 
  • Wie kann ich diese Informationen in meinen nächsten Klausuren verwenden?

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Alle examensrelevanten Tatbestände mit Strafantragserfordernis

Sicher kommt dir die Formulierung »Etwaig erforderliche Strafanträge sind gestellt« bekannt vor. Man findet sie unter etlichen Strafrechtsklausuren im Bearbeitungsvermerk. Ich empfehle den Kandidat*innen immer, in diesen Fällen sämtliche Strafantragsdelikte – wenigstens gedanklich – kurz durchzuspielen.

Vorteil: Man ist später für das Strafantragserfordernis sensibilisiert, wenn man z. B. einen Hausfriedensbruch oder eine Sachbeschädigung prüft oder der Täter eine geringwertige Sache ergreift, und man denkt automatisch an Tatbestände, die einem sonst gar nicht in den Sinn gekommen wären.

Vielleicht hast du schon einmal darüber nachgedacht, dir eine Übersicht mit allen examensrelevanten Tatbeständen mit Strafantragserfordernis zu erstellen.

Brauchst du nun nicht mehr – I beat you to it!

Meine Hoffnung ist es, dass dir diese Ăśbersicht von heute bis zu deiner Examensklausur im Strafrecht eine treue Begleiterin sein wird.


Essenziell: Stellt der Verletzte den erforderlichen Strafant...

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