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JNG #198: Die erste Hauptverhandlung im Referendariat

Lesezeit: 4 Minuten

Willkommen zu Ausgabe #198 des Newsletters!

Wenn du dir vorab einen Überblick über die Inhalte dieser Ausgabe verschaffen möchtest, lies am besten als Erstes die folgende Zusammenfassung.

 

TL;DR:

  • Bei den meisten Geschehnissen in der Hauptverhandlung kannst du als Vertreter*in der Staatsanwaltschaft jederzeit mitwirken, musst es aber nicht.
  • Hab in der mĂĽndlichen Verhandlung keine Scheu, dem Gericht zu sagen, dass du noch mal fĂĽnf Minuten benötigst, um ĂĽber den Fall nachzudenken.
  • Es ist nicht sinnvoll, vor der mĂĽndlichen Verhandlung ein fertiges Plädoyer vorzubereiten oder gar den Schlussvortrag auszuformulieren.
  • Mach dir bewusst, dass es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, einfach nur Verurteilungen zu produzieren, sondern zu einem rechtsstaatlichen Verfahren und ethisch einwandfreien Urteil beizutragen.

 

***

 

    Der Tag der ersten Hauptverhandlung als Referendar*in bei der Staatsanwaltschaft ist einer der spannungsreichsten der gesamten A...

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Der Schlussvortrag in der Hauptverhandlung: Beispiel für ein Plädoyer

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr [Rechtsanwalt] Dr. MĂĽller, sehr geehrter Herr [Angeklagter] Kramer,

nach der Beweisaufnahme steht fest, dass der Angeklagte – wie in der Anklageschrift ausgeführt – am Tattage den Spiegel vom Fahrzeug des Geschädigten Meier abgetreten hat und damit einen Schaden von tausend Euro verursachte. Damit wir diesen Sachverhalt als zutreffend annehmen dürfen, gibt uns das Gesetz richtigerweise vor, dass wir einen für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit haben müssen, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet. Das liegt hier zweifelsfrei vor. Der Angeklagte hat sich nicht eingelassen. Gleichwohl zeigt das in Augenschein genommene Überwachungsvideo des Busbahnhofs Mittelstraße einen Mann von der Statur des Angeklagten, der den Spiegel um 2:55 Uhr abtritt und dabei ein weißes T-Shirt, blaue Jeans und besonders auffällige gelbe Turnschuhe trägt. Dass es sich hierbei um den Angeklagten gehandelt haben muss, folgt aus der ebenfalls...

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Die Sieben-Tage-Woche in Aktion

In einem Blog-Post vom renommierten Informatiker und Autor Cal Newport ging es um den Rapper Larry June, von dem ich zugegebenermaßen noch nie gehört hatte (ist aber auch nicht so meins).

June hat seit 2018 zehn (!) Alben veröffentlicht. Umso überraschter war ich, als ich las:

Da hast du eine klassische Sieben-Tage-Woche in Aktion. 16 Stunden im Studio zu verbringen, fühlt sich produktiv an; sich jeden Morgen nur für ein paar Stunden in den Keller zu verziehen, erscheint vergleichsweise lame. Aber wie der Erfolg von June zeigt, lässt sich Leistung oft besser in Monaten und Jahren messen, nicht in Tagen. Ich selbst bin großer Fan dieses Konzepts und empfehle es auch Studierenden und Referendar*innen.

Meinen eigenen Blog-Post zur Sieben-Tage-Woche kannst du hier aufrufen.


Mein Ziel mit endlich jura. ist es, allen Studierenden eine Examensvorbereitung in Rekordzeit zu ermöglichen, ohne endlos Schemata, Streits und Definitionen auswendig lernen zu müssen. So kann ich dir helfen:

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Ein kurzer Leitfaden zur Reduktion der Stoffmenge

 SO FILTERST DU DAS WESENTLICHE AUS JURISTISCHEN TEXTEN 

1. Achte auf die natürliche Frequenz der Worte. Die Begriffe, die dir zuerst auffallen, sind oft auch die nützlichsten; sie kommen nämlich am häufigsten vor.

2. Fertige nur eine Notiz pro Seite an. Damit zwingst du dich, ernsthaft darüber zu reflektieren, welche eine Information du dir merken wollen würdest, wenn du unter Zeitnot stündest (was meistens der Fall ist).

3. Wende das Sturgeonsche Gesetz an. Schätze die Anzahl an Wörtern pro Seite (z. B. 300 Wörter) und wähle mit Bedacht 10 % davon aus (z. B. 30 Wörter = 1–2 Sätze), deren Inhalt du für besonders wichtig erachtest.

4. Prüfe die im Text getroffenen Aussagen auf Allgemeingültigkeit. Frage dich, welche Aussagen du auf beliebig viele Fälle übertragen könntest.

5. Prüfe die im Text getroffenen Aussagen auf ihre praktische Examensrelevanz. Frage dich, ob die Kenntnis einzelner Informationen hilfreich wäre, wenn du noch heute eine Klausur aus dem betroffenen Rechtsgebiet...

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Karteikarten: Kenn dein Limit

    Als ich noch im Hauptstudium war und meine Examensvorbereitung in den Kinderschuhen steckte, schrieb ich – wie auch mein Freund Christian – Karteikarten. Allerdings schnitt Christian in den Abschlussklausuren, von denen ich gleich mehrere nicht bestand, auch sonst drei Punkte besser als ich ab; dabei hatte er viel weniger Karten als ich geschrieben. Ich war seit dem ersten Semester leidenschaftlich bei der Sache und jedes Mal der Motivierte von uns beiden, wenn wir uns zum Lernen trafen. Warum zahlte sich das nicht aus?

Ich verfolgte eine Karteikartenstrategie, die prädestiniert dafür war, den Karren an die Wand zu fahren:

  1. schnell viele Karteikarten schreiben
  2. schnell erschöpft davon sein
  3. tagelang keine Karten schreiben, weil ich sie nicht mehr sehen kann
  4. das GefĂĽhl haben, nicht voranzukommen
  5. schnell viele neue Karteikarten schreiben
  6. ad infinitum

Christians Strategie hingegen war kontraintuitiv: Obwohl er ohne Weiteres hätte mehr Karteikarten schreiben können, weil er no...

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JNG #197: Hat Corona die Examensklausuren verändert?

Willkommen zur 197. Ausgabe des Newsletters!

Der Ausbruch der Coronapandemie hat dazu geführt, dass Hunderte von Kandidat*innen, deren Freiversuch längst hätte stattfinden sollen, mehrere Freisemester angerechnet bekamen. Das versetzte sie in die Lage, insgesamt mehr Zeit zu haben, sich auf den Freiversuch vorzubereiten.

Das wirft die Frage auf: Werden damit diejenigen, die keine Corona-Freisemester hatten, nicht erheblich benachteiligt? Wäre es da nicht nur fair, die Klausuren sowohl umfangreicher als auch schwieriger zu machen – einfach, um einen Ausgleich zu schaffen?

Ich habe mich kürzlich dieser Frage angenommen und mir exemplarisch den Examensdurchgang Februar/ März 2021 in NRW ganz genau angesehen. Sind die Examensklausuren tatsächlich umfangreicher und schwieriger geworden? 

Let’s find out …

TL;DR: Wenn dir meine Analyse zu anstrengend aussieht (rate mal, wie anstrengend es war, sie durchzuführen), kannst du alternativ ans Ende scrollen (V.), um herauszufinden, welche Sc...

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Viel hilft viel?

Welches Szenario hältst du für effektiver?

A: Du beschäftigst dich heute zwei Stunden mit der Drittschadensliquidation. 

B: Du beschäftigst dich heute, morgen und übermorgen jeweils 20 Minuten mit der Drittschadensliquidation.

Tatsächlich haben es 44 % der von mir Befragten für effektiver gehalten, alles an einem Tag zu lernen. Vielleicht, weil immer noch die Ansicht herrscht, dass viel auch viel helfe?

Wenn du das Lernen eines bestimmten Themas auf mehrere Tage ausdehnst, musst du nicht nur die Hälfte der Zeit investieren; du erhöhst zugleich auch deine Chancen, dich besser daran zu erinnern. Probier’s aus!

 


Mein Ziel mit endlich jura. ist es, allen Studierenden eine Examensvorbereitung in Rekordzeit zu ermöglichen, ohne endlos Schemata, Streits und Definitionen auswendig lernen zu müssen. So kann ich dir helfen:

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Raus aus dem Lernen? So kommst du wieder rein

Ein Umzug, eine Babypause oder einfach nur fehlende Motivation: Wir bekommen es kaum mit, und schon haben wir Wochen und Monate kein Lehrbuch oder Skript in der Hand gehabt. Mit jedem Tag mehr, der vergeht, wird es schwieriger, das Lernen wieder zur Gewohnheit zu machen.

Mit diesem Beitrag möchte ich dir dabei helfen, deinen persönlichen Wiedereinstieg in die Examensvorbereitung – oder überhaupt zurück ins Jura-Studium – zu finden, indem du drei simple (wenn auch nicht immer einfach umsetzbare) Schritte befolgst. Dafür müssen wir uns zunächst ansehen, was ausschlaggebend für diese (gewollte oder ungewollte) Pause war, bevor wir neue Pläne schmieden und sicherstellen können, dass wir diese auch anpacken.

Als ich selbst nach sechs Monaten Unterbrechung den Wiedereinstieg in die Examensvorbereitung schaffen wollte, habe ich mich gefragt: 

Was hat dazu gefĂĽhrt, dass es so weit gekommen ist?

Daraus konnte ich dann ableiten, dass ich meine Pläne grundlegend umschmeißen muss.

Gehen wir d...

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JNG #196: Ein freies Wochenende löst dein Problem nicht

Lesezeit: 5 Minuten

Willkommen zu Ausgabe #196 des Newsletters! 

Wenn du dir vorab einen Überblick über die Inhalte dieser Ausgabe verschaffen möchtest, lies am besten als Erstes die folgende Zusammenfassung.

TL;DR: 

  • Ein freies Wochenende fĂĽhrt so gut wie immer zu sog. Sunday Scaries, GefĂĽhlen von Angst, innerer Unruhe und Nervosität, die typischerweise einen Tag vor dem Beginn der neuen Arbeitswoche auftreten.
  • Mit Anbruch der 38. Wochenstunde ist der Punkt erreicht, ab dem die Wirksamkeit des Lernprozesses abzunehmen beginnt.
  • Gelingt es dir nicht, liegengebliebene To-dos binnen drei Tagen aufzuholen, musst du genau inspizieren, ob du zu viel Arbeit hast, nicht effizient genug bist oder dir einfach nicht ausreichend Zeit gibst.
  • Dein Unterbewusstsein verarbeitet das Gelernte auch dann weiter, wenn du aufgehört hast, dich aktiv damit zu befassen.

 

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    Im Idealfall lernst du von montags bis freitags, schreibst vielleicht am Samstagmorgen noch eine Klausur, wenn du ...

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Es ist immer der gleiche ScheiĂź ...

Als ich mich vor ein paar Wochen zum ersten Mal in meinem Leben mit der isolierten Drittwiderklage beschäftigt habe, bin ich in Nicos schriftlicher Zusammenfassung zu dem Thema über die nachfolgenden Ausführungen gestolpert:

»Die isolierte Drittwiderklage ist nur zulässig, wenn Klage und isolierte Drittwiderklage in einem rechtlich und tatsächlich engen Zusammenhang stehen. Hierneben verlangt der BGH, dass keine schützenswerten Interessen des Drittwiderbeklagten verletzt werden. Dafür kommt es auf eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls an.«

Da wurde mir wieder einmal bewusst, auf wie viele Prinzipien und weiche Argumentationsmuster wir als Jurist*innen tagtäglich zurückgreifen:

  • Eine Verbindung zweier Sachverhalte ist nur möglich, wenn diese in einem rechtlich und tatsächlich engen Zusammenhang stehen.
  • Es ist sicherzustellen, dass keine schĂĽtzenswerten Interessen eines Dritten verletzt werden.
  • Es kommt auf eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls an.

Et v...

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