JNG #319: Wie du deine Korrektorin auf deine Seite ziehst

Lesezeit: 4 Minuten

Vorab: Ich verwende in diesem Text der Einfachheit halber die weibliche Form für Korrekturpersonen (ohnehin meine befürwortete Gender-Lösung). Das soll niemanden ausschließen – falls irgendwelche weißen Cis-Männer unter euch das befürchten könnten 🤪. Selbstverständlich gibt es auch männliche Korrektoren. Entscheidend ist aber etwas anderes: Wer korrigiert, hat das letzte Wort. Und es gibt ein paar einfache Tricks, wie du sie (oder ihn) in deiner Klausur auf deine Seite ziehst – ganz ohne Mehraufwand.

Ich zeige dir heute für jedes der drei großen Rechtsgebiete – Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht – je einen simplen, aber extrem effektiven Tipp. Dabei handelt es sich nicht um kosmetische Tipps à la »schreib leserlich« oder »vermeide Rechtschreibfehler«. Es geht um inhaltliche Feinheiten, die du sofort umsetzen kannst – von heut’ auf morgen.

Wenn Korrektorinnen zwischen zwei Noten schwanken – also etwa zwischen einem „bestanden“ und einem „nicht bestanden“ oder zwischen „9 Punkten“ und „10 Punkten“ – dann erlangen Kleinigkeiten auf einmal Bedeutung. Und wenn du diese Kleinigkeiten berücksichtigst, bekommst du fast immer die bessere Note.

Zivilrecht: Anspruchsgrundlagen richtig zitieren

Im Zivilrecht erfordert fast jede Klausur die systematische Prüfung mehrerer Anspruchsgrundlagen. Und hier liegt bereits eine große Chance; viele Studierende zitieren nämlich die Anspruchsketten falsch oder ungenau. Du hingegen kannst punkten, wenn du präzise formulierst – und vor allem immer mit der Anspruchsgrundlage beginnst.

Ein Beispiel:

Eine typische Anspruchskette könnte so aussehen: §§ 437 Nr. 3 Alt. 1, 280 Abs. 1, Abs. 3, 281, 434, 433 BGB (seinerzeit tatsächlich so bei Alpmann gelernt 🤦🏻).

Wichtig: Die eigentliche Anspruchsgrundlage – also hier § 280 Abs. 1 – gehört an den Anfang. Nicht § 437. Denn aus § 437 ergibt sich kein eigenes Prüfungsprogramm, sondern nur die Verweisung ins allgemeine Schuldrecht. Dein Prüfungsaufbau orientiert sich an § 280 Abs. 1 – also gehört diese Norm auch nach vorn.

Das gilt auch für die Minderung: Viele schreiben hier § 441 Abs. 1 S. 1 oder § 437 Nr. 2 Alt. 2 an den Anfang – richtig wären aber § 346 Abs. 1 und § 441 Abs. 4 S. 1, denn du willst einen Teil des Geldes zurück und nutzt die Rücktrittsregelung entsprechend.

Warum ist das so wichtig? Weil deine Korrektorin sich freut, wenn sie merkt, dass du weißt, dass Anspruchsketten logisch aufgebaut sind. Und das kann den Ausschlag geben – von der knappen Vier zur glatten Vier, von 9 auf 10 Punkte.

Öffentliches Recht: Alternativen bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung

Die Verhältnismäßigkeit ist Pflichtprogramm in nahezu jeder öffentlich-rechtlichen Klausur. Doch viele schreiben hier nur: »Ein milderes Mittel ist nicht ersichtlich« – und das ist verschenktes Potenzial.

Besser: Überlege dir bei der Prüfung der Erforderlichkeit wenigstens eine alternative Maßnahme, die auf den ersten Blick genauso wirksam, aber weniger eingriffsintensiv aussieht. Du kannst diese Alternative im Anschluss wieder verwerfen – entscheidend ist, dass du sie überhaupt erwähnst.

Das zeigt, dass du im juristischen Rahmen kreativ denken kannst – und das lieben Korrektorinnen. 

Auch bei der Geeignetheit kannst du punkten: Frag dich, ob die Maßnahme tatsächlich geeignet ist, den legitimen Zweck zu erreichen. Wenn es sich um ein Gesetz handelt, kannst du auf die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers eingehen und begutachten, ob die Maßnahme nachvollziehbar erscheint.

Gerade weil viele Studierende sich direkt auf die »Angemessenheit« stürzen, stichst du mit sorgfältiger Geeignetheits- und Erforderlichkeitsprüfung heraus – und bekommst im Zweifel den Bonuspunkt.

Strafrecht: Konkurrenzen nicht vergessen

Kaum jemand schreibt am Ende der Strafrechtsklausur noch etwas zu den Konkurrenzen – und das ist schade, denn hier kannst du dir mit wenig Aufwand einen echten Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Mein Tipp: Nimm dir in den letzten fünf Minuten deiner Bearbeitungszeit Zeit für eine kurze Konkurrenzprüfung. Liste alle verwirklichten Tatbestände auf und prüfe dann, ob einige davon im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktreten – z. B. wegen Spezialität.

Du musst hier keine wissenschaftliche Abhandlung schreiben. Es reicht, wenn du knapp festhältst: »Die Verwirklichung von Tatbestand X tritt im Wege der Spezialität/ im Wege Gesetzeskonkurrenz hinter der des Tatbestands Y zurück.« Fertig. Damit zeigst du, dass du die Systematik verstanden hast – und sicherst dir im Zweifel den einen Extrapunkt, der zur besseren Note führt.

Zusammenfassung

Drei kleine Handgriffe – drei große Chancen:

  • Zivilrecht: Anspruchsgrundlagen immer an den Anfang setzen, nicht die Verweisungsnormen.
  • Öffentliches Recht: Alternativen bei Geeignetheit und Erforderlichkeit benennen – auch wenn du sie später verwirfst.
  • Strafrecht: Am Ende der Klausur kurz die Konkurrenzen prüfen und übersichtlich darstellen.

Wenn du diese drei Tipps beherzigst, hebst du dich sofort vom Durchschnitt ab – und das belohnen Korrektorinnen fast immer mit einer besseren Bewertung.

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Danke fürs Lesen – und viel Erfolg bei der nächsten Klausur!


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Es gibt keinen einfacheren Weg, all deine Klausuren im Jura-Studium auf einen Schlag aufzuwerten und überall ein paar Punkte mehr herauszuschlagen, wenn du diese 14 Dinge berücksichtigst. Ich gehe sogar so weit, zu sagen: Es ist unvermeidbar, in deiner Klausur besser abzuschneiden. Vor allem im Examen solltest du die genannten Fehler dringlichst vermeiden.

#examensrelevant



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