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Im Studium haben wir nicht selten mit dem Kopf geschüttelt, wenn mal wieder was Verrücktes aus Oldenburg kam. Daran musste ich erst kürzlich wieder denken, als ich auf dem Rückweg aus Hamburg von der Hochzeit meiner Schwägerin das Autobahnschild mit der entsprechenden Aufschrift auf der A1 sah.
Irgendwas ist da oben im Norden. Vielleicht liegt’s an der Brise, vielleicht am Grünkohl – aber wenn man sich manche Urteile aus Oldenburg anschaut, denkt man kurz: „Das ist doch nicht wirklich passiert.“ Aber nein – alles Realität deutschen Rechts. Willkommen in der Welt der juristischen Feinkalibrierung. 🧠
Fangen wir an mit § 248a StGB – dem kleinen, putzigen examensrelevanten Strafantragserfordernis, das für so gut wie alle Vermögensdelikte (entsprechend) gilt. Das regelt, dass bestimmte Taten bei Geringwertigkeit nur auf Antrag verfolgt werden. Und weil unbestimmte Rechtsbegriffe ohne Streit bestimmte Rechtsbegriffe wären, fragt sich natürlich: Was heißt hier eigentlich „geringwertig“?
Der BGH hat sich 2004 gelassen gezeigt – 25 € reichten ihm. Das OLG Oldenburg sah das ein Jahr später anders: 30 € – es müssen 30 € sein!
Wenn du also in Oldenburg eine Packung Fair-Trade-Kaffee klaust, könnte das einen Unterschied machen.
Kommen wir zur wohl schönsten Passage norddeutscher Rechtsgeschichte:
„Lediglich im Oldenburger und ostfriesischen Raum hatte […] die Verkehrsanschauung geherrscht, dass Vieh eines landwirtschaftlichen Betriebes […] nicht dessen Zubehör sei.“
Kurz gesagt: Die haben da oben einfach mal entgegen § 98 Nr. 2 BGB beschlossen, dass Kühe keine Betriebsmittel sind. Stell dir vor, du kaufst einen Hof und der Verkäufer sagt: „Ach so, die Kühe? Nee, was haben die denn mit dem Hof zu tun?“
Die Jurist*innen in Oldenburg haben sich davon nicht aus der Ruhe bringen lassen. Schließlich: Wenn's die Verkehrsanschauung sagt …
Und zum Abschluss noch etwas Digitales: Die Oldenburger Justiz hat festgestellt, dass Erben einen Instagram-Account aktiv nutzen dürfen.
Heißt im Klartext: Wenn dein Onkel dir sein Instagram-Konto vererbt, darfst du nicht nur die DMs lesen, sondern auch neue Reels posten.
#ErbenMitContent
#OmaIstJetztInfluencerin
Oldenburg ist – juristisch gesehen – ein bisschen wie ein Poetry-Slam für Fortgeschrittene. Wer glaubt, Jura sei trocken, hat diese Urteile noch nicht gelesen.
Aber genau deshalb lieben wir unser Fach doch, oder?
Hast du auch schon mal einen Fall gelesen, bei dem du dachtest: Das kann doch nicht wahr sein?
Antworte gern auf diese Mail und schick mir deine Lieblingskuriosität aus dem Studium – vielleicht gibt’s ja bald eine zweite Ausgabe!
PS: Die Oldenburger Gerichte liefern den Stoff zum Schmunzeln – ich liefere den Stoff fürs Bestehen. Schau mal unverbindlich in mein Programm endlich jura. All-Access rein (kuriose Entscheidungen leider nicht inklusive):
Du brauchst eine schnelle, verständliche Einführung in die Anfechtung nach BGB? In diesem Video erkläre ich dir die wichtigsten Anfechtungsgründe (Irrtum, arglistige Täuschung, Drohung), Fristen der Anfechtung, Rechtsfolgen nach § 142 BGB und typische Fehlerquellen im Gutachtenstil – kompakt in 10 Minuten (oder weniger).
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