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Manche Klausuren sind schwer. Andere kaum lösbar. Und wieder andere wirken nur so – bis du eine simple Methode anwendest, die aus einem Nebel von Fachbegriffen eine konkrete, prüfbare Rechtsfrage macht.
Die Methode? Stell dir eine Ja-/Nein-Frage.
Nicht irgendwie. Sondern systematisch. Und zwar für jedes einzelne Rechtsproblem im Sachverhalt.
Diese Ausgabe wird dir präsentiert von endlich jura. All-Access – der Nr. 1 Lösung für deine Examensvorbereitung.
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Die meisten Examensklausuren werfen zwischen vier und sechs Rechtsprobleme auf, wovon vielleicht ein, zwei kriegsentscheidend sind. Wenn du nicht gleich zu Beginn erfasst, wo die wirklichen Knackpunkte liegen, droht dein Gutachten zu zerfasern: Du prüfst alles irgendwie ein bisschen – aber nichts richtig.
Wenn du jedoch alle Probleme in präzise Ja-/Nein-Fragen überführst, verschafft dir das drei bedeutende Vorteile:
Du erkennst die Konfliktlinien sofort.
Du legst fest, in welche Richtung deine Argumentation geht.
Du kannst beide Meinungen strukturiert und tiefgründig darstellen.
Beispielhafte Umwandlung eines abstrakten Problems:
Statt: „Reichweite des Sachmangelbegriffs bei Software“ → „Liegt bei der ruckelnden App ein Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB vor?“
Statt: „Drittschutz bei der Baugenehmigung“ → „Verleiht § 30 Abs. 1 BauGB dem Nachbarn ein subjektiv-öffentliches Abwehrrecht gegen die erteilte Baugenehmigung?“
Statt: „Versuchsbeginn bei Verabreichung eines vermeintlich harmlosen Mittels“ → „Hat B durch die Übergabe des vermeintlich harmlosen Pulvers bereits unmittelbar zur Tat angesetzt (§ 22 StGB)?“
So wird aus vagem Stoff (pun intended) ein konkreter Streitpunkt. Und damit die Tür geöffnet zu einer präzisen Subsumtion.
Die Ja-/Nein-Frage zwingt dich zu einer ersten Entscheidung. Du beziehst Stellung. Und genau in diesem Moment beginnt juristisches Argumentieren.
Stell dir vor, du beantwortest die obige Frage zur App mit: Ja, das ist ein Sachmangel.
Dann musst du nun begründen, warum du dieser Ansicht folgst – und was passieren würde, wenn man es anders sähe.
Warum liegt ein Sachmangel vor?
➲ Weil § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB nicht nur objektive Funktionsstörungen meint, sondern auch subjektiv empfundene Einschränkungen dann relevant werden, wenn sie die Gebrauchstauglichkeit aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers erheblich beeinträchtigen. Bei Apps gehört ruckelfreies Funktionieren zur üblichen Erwartung, selbst bei Gratisangeboten.
➲ Außerdem müssen digitale Produkte wie Software eigenständig bewertet werden, weil der Maßstab technischer Funktionsfähigkeit je nach Kontext variiert. Ein kurzes Ruckeln bei einem Onlinespiel mag tolerierbar sein – nicht aber bei einer Banking-App oder einem Videokonferenztool.
Was wäre, wenn kein Sachmangel vorläge?
➲ Dann würde das Risiko technischer Fehler einseitig auf die Käuferseite verlagert – trotz Erwartung eines funktionierenden Produkts. Gerade bei digitalen Produkten, wo der Mangel oft nicht direkt sichtbar ist, wäre der Käuferschutz erheblich geschwächt.
➲ Die Hersteller könnten fehlerhafte Software mit dem Argument vertreiben, dass kleine Unzulänglichkeiten hinzunehmen seien – und sich dadurch de facto ihrer Gewährleistungspflichten entziehen. Das öffnet Qualitätsverfall Tür und Tor.
Natürlich kannst du dieselbe Frage auch mit Nein beantworten und aus dieser Perspektive argumentieren:
Warum liegt kein Sachmangel vor?
➲ Weil das Ruckeln nur vorübergehend auftrat und keine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegt. Ein Sachmangel erfordert eine nicht nur unerhebliche und dauerhafte Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit.
➲ Außerdem könnte etwa ein vom Käufer nicht durchgeführtes, aber notwendiges Update des Betriebssystems Ursache des Problems sein – nicht die App selbst. Die Fehlfunktion läge dann außerhalb der Einflusssphäre des Verkäufers.
Was wäre, wenn man trotzdem einen Mangel annähme?
➲ Dann müssten Anbieter selbst für Umstände haften, die sie gar nicht kontrollieren können – etwa Netzwerkinstabilität, Betriebssysteminkompatibilitäten oder Endgerätprobleme. Das wäre mit dem geltenden System der Risikoverteilung im Kaufrecht kaum vereinbar.
Diese Methode ist keine bloße Spielerei. Sie ist strategischer Bestandteil deiner Klausurtaktik:
Du klärst deine eigene Position.
Du kannst präzise und logisch argumentieren.
Du verstehst die Gegenseite – und kannst sie besser widerlegen.
Ein Ja-/Nein-Schema klingt simpel. Ist es auch. Aber es bringt dich ohne Umwege zur richtigen Streitfrage.
📌 Praxistipp: Wenn du magst, schreib dir für jedes größere Standardproblem drei Fragen auf:
Ja-/Nein-Frage zum Problem
Warum (für deine Position)?
Was wäre, wenn (für die Gegenseite)?
Das funktioniert im Übrigen auch hervorragend für Wiederholungsfragen, bei gemeinsamen Fallbesprechungen in der Lerngruppe oder als Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.
Die Ja-/Nein-Rechtsfrage ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem interaktiven Kurs, den ich gerade für dich entwickle: fünf Wochen, fünf Disziplinen der Fallbearbeitung – mit allen Tools, die du brauchst, um Klausuren souverän zu analysieren, zu strukturieren und zu lösen.
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