JNG #322: Lernen war gestern – jetzt wird gesucht! 🧠➡️🔎

Lesezeit: 3,5 Minuten

Schluss mit Definitionen-Prügeln: Warum du nur wissen musst, wo es steht

Jura-Studierende kennen es nur zu gut: tausende Definitionen, die auf Karteikarten notiert, mühsam auswendig gelernt und bis zur nächsten Klausur hoffentlich nicht wieder vergessen werden. Doch die Wahrheit ist: Unser Langzeitgedächtnis ist nicht das Problem – sondern der Zugriff auf die richtigen Informationen im entscheidenden Moment.


Diese Ausgabe wird präsentiert von endlich jura. All-Access
 – der Nr. 1 Lösung für deine Examensvorbereitung.

Warum lohnt es sich, Mitglied bei uns zu werden?

✔ Zugriff auf 60+ Original-Examensklausuren mit Lösung
✔ Jeden Monat zwei neue interaktive Fallbesprechungen
✔ Möglichkeit, deine Fragen direkt in der wöchentlichen Sprechstunde zu klären

Mach es dir nicht so schwer! Teste All-Access jetzt 14 Tage kostenlos – vielleicht können wir ja auch dich unterstützen!


Warum wir nicht alle Definitionen auswendig lernen müssen

Auch wenn die Speicherkapazität unseres Gehirns enorm ist, bringt sie uns wenig, wenn wir in der Klausur nicht abrufen können, was wir irgendwann mal gelernt haben. Und das können wir nur, wenn wir uns vorher regelmäßig aktiv mit den Inhalten beschäftigt haben – idealerweise mit wachsendem zeitlichem Abstand (Stichwort: Active Recall und Spaced Repetition).

Aber was, wenn wir uns gar nicht jede Definition einprägen müssen? Was, wenn es reicht, zu wissen, wo sie steht?

Genau darum geht es heute.

Mein Geheimrezept: Wissen, wo es steht

Seit Jahren arbeite ich nach einem einfachen Prinzip: Ich versuche nicht, mir jede Definition zu merken, sondern konzentriere mich darauf, zuverlässig herauszufinden, wo ich sie im Zweifel finde.

Und das ist leichter, als du denkst – mit einem kostenlosen Hilfsmittel, das auch im Heimgebrauch völlig legal ist: die PDF-Version deines Gesetzestexts.

Stichwortsuche in PDF-Gesetzen: So geht’s

Solange du noch im Lernmodus bist und dich auf Klausuren oder das Examen vorbereitest, darfst du das Internet nutzen. Lade dir eine PDF-Version des jeweiligen Gesetzbuchs (BGB, StGB, GG etc.) herunter und verwende die Suchfunktion deines PDF-Readers (z. B. [Strg] + [F] bzw. [Cmd] + [F]).

Gib einfach ein Stichwort oder einen Teilbegriff ein – und schon bekommst du passende Fundstellen. So kannst du dir ganze Definitionen oder hilfreiche Formulierungen erschließen, die dir vorher entgangen wären.

Ein Beispiel aus dem Strafrecht

Ich habe kürzlich an einer Falllösung zur gewerbsmäßigen Begehung eines Betrugs gearbeitet. Die Definition von »gewerbsmäßig« hatte ich nur vage im Kopf – irgendwas mit »Dauer« und »Erheblichkeit«. Also habe ich genau diese Begriffe ins Suchfeld meines StGB-PDFs eingegeben.

Ergebnis: Ich fand mehrere Stellen, an denen exakt diese Begriffe verwendet wurden – teils sogar in der perfekten Formulierung für meine Falllösung (in diesem Fall § 129 Abs. 2 und § 184h Nr. 1 StGB). Wild, oder? Und nicht nur im StGB: Auch in anderen Gesetzestexten wie dem OWiG finden sich relevante Definitionen – z. B. die berühmte 0,5-Promille-Grenze.

So gehst du Schritt für Schritt vor

  1. Triff eine Auswahl: Wenn du auf eine Definition triffst, die du dir schwer merken kannst, schreib dir zwei bis drei zentrale Begriffe auf.
  2. Suche im Gesetz: Öffne das passende PDF und gib die Begriffe ins Suchfeld ein.
  3. Notiere die Fundstelle: Wenn du eine geeignete Passage findest, merk dir die Norm – oder schreib sie dir direkt in deinen (Übungs-) Gesetzestext.
  4. Wiederhole sie regelmäßig: So trainierst du deine Fähigkeit, in der Klausur schnell an den richtigen Stellen zu gucken.

Wann funktioniert das nicht?

Natürlich klappt das nicht immer. Es gibt auch Definitionen – z. B. die von »Vermögensverlust großen Ausmaßes« –, die du nicht einfach im Gesetz findest. Aber für viele andere Fälle funktioniert dieses Vorgehen hervorragend. Selbst bei Begriffen wie »Wegnahme« (§ 168 Abs. 1 StGB) oder »Gewahrsamsbruch« (§ 248b Abs. 1 StGB), die sich durch ständige Anwendung auf kurz oder lang von selbst einschleifen, kann die Suche im Gesetzestext wahre Wunder wirken.

Bonus-Tipp: Vorbereitung aufs Examen

Im Examen selbst wirst du keine PDF-Suchfunktion nutzen dürfen – aber du kannst mit dem Stichwortverzeichnis deiner vier großen roten Bücher arbeiten. Wenn du während des Studiums immer mal wieder auf die Idiotenwiese geschaut hast, wird dir das Auffinden passender Normen deutlich leichter fallen.

Fazit: Weniger auswendig lernen, mehr Zeit für die wichtigen Dinge

Mein Ziel ist, dass du nicht mehr stur alle Definitionen auswendig lernst, sondern klüger arbeitest. Nutze die digitalen Hilfsmittel während deiner Lernzeit, um dir Formulierungen und Fundstellen zu erschließen. In der Klausur oder im Examen kannst du dich dann auf das konzentrieren, was wirklich zählt: juristische Argumentation und kluge Schwerpunktsetzung.

Probier es aus – du wirst überrascht sein, wie oft es klappt.

 

YouTube-Video

Nutze vor dem Lernen immer als Erstes das Stichwortverzeichnis, auch bekannt als Idiotenwiese, aller deiner Materialien, die du liest – von Lehrbüchern über Skripte bis hin zu Gesetzestexten.

 

#examensrelevant


Lass uns connecten!

                       

Close

50% Complete

Two Step

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua.