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Jura-Studierende kennen es nur zu gut: tausende Definitionen, die auf Karteikarten notiert, mühsam auswendig gelernt und bis zur nächsten Klausur hoffentlich nicht wieder vergessen werden. Doch die Wahrheit ist: Unser Langzeitgedächtnis ist nicht das Problem – sondern der Zugriff auf die richtigen Informationen im entscheidenden Moment.
Diese Ausgabe wird präsentiert von endlich jura. All-Access – der Nr. 1 Lösung für deine Examensvorbereitung.
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Auch wenn die Speicherkapazität unseres Gehirns enorm ist, bringt sie uns wenig, wenn wir in der Klausur nicht abrufen können, was wir irgendwann mal gelernt haben. Und das können wir nur, wenn wir uns vorher regelmäßig aktiv mit den Inhalten beschäftigt haben – idealerweise mit wachsendem zeitlichem Abstand (Stichwort: Active Recall und Spaced Repetition).
Aber was, wenn wir uns gar nicht jede Definition einprägen müssen? Was, wenn es reicht, zu wissen, wo sie steht?
Genau darum geht es heute.
Seit Jahren arbeite ich nach einem einfachen Prinzip: Ich versuche nicht, mir jede Definition zu merken, sondern konzentriere mich darauf, zuverlässig herauszufinden, wo ich sie im Zweifel finde.
Und das ist leichter, als du denkst – mit einem kostenlosen Hilfsmittel, das auch im Heimgebrauch völlig legal ist: die PDF-Version deines Gesetzestexts.
Solange du noch im Lernmodus bist und dich auf Klausuren oder das Examen vorbereitest, darfst du das Internet nutzen. Lade dir eine PDF-Version des jeweiligen Gesetzbuchs (BGB, StGB, GG etc.) herunter und verwende die Suchfunktion deines PDF-Readers (z. B. [Strg] + [F] bzw. [Cmd] + [F]).
Gib einfach ein Stichwort oder einen Teilbegriff ein – und schon bekommst du passende Fundstellen. So kannst du dir ganze Definitionen oder hilfreiche Formulierungen erschließen, die dir vorher entgangen wären.
Ich habe kürzlich an einer Falllösung zur gewerbsmäßigen Begehung eines Betrugs gearbeitet. Die Definition von »gewerbsmäßig« hatte ich nur vage im Kopf – irgendwas mit »Dauer« und »Erheblichkeit«. Also habe ich genau diese Begriffe ins Suchfeld meines StGB-PDFs eingegeben.
Ergebnis: Ich fand mehrere Stellen, an denen exakt diese Begriffe verwendet wurden – teils sogar in der perfekten Formulierung für meine Falllösung (in diesem Fall § 129 Abs. 2 und § 184h Nr. 1 StGB). Wild, oder? Und nicht nur im StGB: Auch in anderen Gesetzestexten wie dem OWiG finden sich relevante Definitionen – z. B. die berühmte 0,5-Promille-Grenze.
Natürlich klappt das nicht immer. Es gibt auch Definitionen – z. B. die von »Vermögensverlust großen Ausmaßes« –, die du nicht einfach im Gesetz findest. Aber für viele andere Fälle funktioniert dieses Vorgehen hervorragend. Selbst bei Begriffen wie »Wegnahme« (§ 168 Abs. 1 StGB) oder »Gewahrsamsbruch« (§ 248b Abs. 1 StGB), die sich durch ständige Anwendung auf kurz oder lang von selbst einschleifen, kann die Suche im Gesetzestext wahre Wunder wirken.
Im Examen selbst wirst du keine PDF-Suchfunktion nutzen dürfen – aber du kannst mit dem Stichwortverzeichnis deiner vier großen roten Bücher arbeiten. Wenn du während des Studiums immer mal wieder auf die Idiotenwiese geschaut hast, wird dir das Auffinden passender Normen deutlich leichter fallen.
Mein Ziel ist, dass du nicht mehr stur alle Definitionen auswendig lernst, sondern klüger arbeitest. Nutze die digitalen Hilfsmittel während deiner Lernzeit, um dir Formulierungen und Fundstellen zu erschließen. In der Klausur oder im Examen kannst du dich dann auf das konzentrieren, was wirklich zählt: juristische Argumentation und kluge Schwerpunktsetzung.
Probier es aus – du wirst überrascht sein, wie oft es klappt.
Nutze vor dem Lernen immer als Erstes das Stichwortverzeichnis, auch bekannt als Idiotenwiese, aller deiner Materialien, die du liest – von Lehrbüchern über Skripte bis hin zu Gesetzestexten.
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