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Der Begriff der „Einheit der Rechtsordnung“ ist weit mehr als ein akademisches Postulat – er ist Fundament und Prüfstein methodisch fundierter Fallbearbeitung. Denn normative Wertungen entfalten regelmäßig über die Grenzen einzelner Rechtsgebiete hinaus Wirkung. Wer juristische Strukturen wirklich durchdringt, erkennt diese systematischen Verflechtungen und kann sie zielführend operationalisieren – in der Klausur wie in der Praxis.
👉🏻 Prüfe also stets, ob eine Wertung oder Definition, die du aus einer Norm kennst, auch in einem anderen Zusammenhang eine Rolle spielt.
Beispielhaft: Die rechtliche Relevanz von Rechtfertigungsgründen aus dem Strafrecht beschränkt sich keineswegs auf das Strafrecht selbst. Vielmehr entfalten diese Institute spiegelbildlich Wirkung im Zivilrecht, etwa im Rahmen deliktischer Schadensersatzansprüche (§§ 823 ff. BGB) – und umgekehrt.
Oder: Der wirtschaftliche Vermögensbegriff in § 263 StGB – darf man diesen wirklich rein wirtschaftlich verstehen? Eine solche Sichtweise ignoriert womöglich die normative Wertung aus § 817 Satz 2 BGB, wonach Rückforderungsansprüche aus sittenwidrigen Leistungen ausgeschlossen sein können.
Kann man § 90a BGB (Tiere sind keine Sachen, gelten aber als solche) im Rahmen der Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB heranziehen? Oder verstößt das gegen das strafrechtliche Analogieverbot? Die Antwort liegt – wie so oft – in der sauberen methodischen Trennung von Zivil- und Strafrechtsdogmatik, verbunden mit einem Bewusstsein für verfassungsrechtliche Schranken.
Besonders deutlich wird die Verzahnung der Rechtsgebiete bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals „fremd“ in § 242 StGB. Die Frage, ob eine Sache „fremd“ ist, setzt die Klärung der zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse voraus – und diese wiederum erschließen sich nur über das Abstraktionsprinzip und die Trennung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft.
So greifen die Rechtsgebiete ineinander – und genau darin liegt eine enorme Chance: Wer systematisch denkt, muss letztlich weniger lernen. Juristische Exzellenz beginnt dort, wo man aufhört, Rechtsgebiete isoliert zu denken und Wertungen konsequent zu vernetzen.
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Ich bin überzeugt davon, dass sich sämtliche Rechtsprobleme in deiner Klausur dadurch lösen lassen, dass du auf drei ganz simple Handgriffe zurückgreifst. Ich will das in diesem Video an einem Beispiel, genauer genommen der gestörten Gesamtschuld, festmachen.
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