Jura-Basics

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JNG #217: Die einzige Methode, die wirklich funktioniert

Lesezeit: 2,5 Minuten

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Heads-up: Am 1. Mai startet das nächste Bootcamp, und die erste Gruppe ist voll. Wenn du noch teilnehmen möchtest, dann melde dich bitte in den nächsten Tagen an.

Wenn du dir vorab einen Überblick über die Inhalte dieser Ausgabe verschaffen möchtest, lies am besten als Erstes die folgende Zusammenfassung.

TL;DR: Die von mir entwickelte Mindning-Methode ermöglicht es dir, den Sachverhalt lückenlos zu erfassen und die einzelnen Sachverhaltsangaben methodisch richtig zu deuten. Dafür liest du die gesamte Aufgabenstellung Satz für Satz, machst dir bereits beim ersten Lesen Notizen in einer Tabelle und streichst überflüssige Assoziationen einfach durch.

 

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Wenn du bislang primär Lehrbücher und Skripte gewälzt hast, ohne das dabei erworbene Wissen praktisch an Fällen zu erproben, ist es a) nicht leicht, sich endlich dazu zu überwinden, und b) wahnsinnig schwer.

In diesem Beitrag möchte ich dir drei Schritte vor...

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JNG #213: Finde den idealen Einstieg in jedes Fach

Lesezeit: 2,5 Minuten

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Wenn du dir vorab einen Überblick über die Inhalte dieser Ausgabe verschaffen möchtest, lies am besten als Erstes die folgende Zusammenfassung.

TL;DR: Das Bereicherungsrecht ist eines der kompliziertesten Fächer überhaupt und stellt seit jeher viele Kandidat*innen vor Herausforderungen (I still feel you!). Doch wie so oft gilt: Eine systematische Herangehensweise hilft, einen guten Einstieg zu finden. Dieser Beitrag gibt praktische Tipps zur Einarbeitung in das Bereicherungsrecht (und streng genommen auch jedes andere Fach) und erläutert, wie du mithilfe einer sauberen Normtechnik schnell und effektiv arbeiten kannst.

 

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Entweder du hast es am eigenen Leibe erfahren oder woanders aufgeschnappt: Das Bereicherungsrecht ist nicht ohne. Es hilft jedoch alles nichts, denn du musst spätestens im Examen in der Lage sein, die Grundstrukturen zu durchschauen und auf den dir präsentierten Fall anzuwenden. Aber keine ...

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Analoge vs. entsprechende Anwendung – ist das eigentlich dasselbe?

Eine Analogie zu und die entsprechende Anwendung von einer Vorschrift ist nicht dasselbe. Der Unterschied ist rechtstheoretisch sogar gravierend. Das einzige, was beide gemein haben, ist die eintretende Rechtsfolge. In beiden Fällen wird eine Vorschrift angewandt, deren Anwendungsbereich sich nicht zu 100 % mit dem zu prüfenden Fall deckt. 

Voraussetzung für die analoge Anwendung einer Vorschrift ist das Bestehen einer planwidrigen Regelungslücke. Der Gesetzgebende hat die Notwendigkeit einer Regelung also verkannt; bei einer entsprechenden Anwendung hat er sie gerade erkannt

Dem Gesetzgebenden war völlig klar, dass Tiere keine Sachen sind; das kann man § 90a S. 1 BGB genauso entnehmen. Er war aber der Auffassung, dass, auch, wenn Tiere keine Sachen sind, sie rechtlich doch grundsätzlich wie Sachen behandelt werden sollen. 

Dadurch besteht von vornherein gar kein Bedürfnis für eine analoge Anwendung der für Sachen geltenden Vorschriften. Gäbe es § 90a BGB nicht, würden wir höchstw...

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