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Eine Analogie zu und die entsprechende Anwendung von einer Vorschrift ist nicht dasselbe. Der Unterschied ist rechtstheoretisch sogar gravierend. Das einzige, was beide gemein haben, ist die eintretende Rechtsfolge. In beiden Fällen wird eine Vorschrift angewandt, deren Anwendungsbereich sich nicht zu 100 % mit dem zu prüfenden Fall deckt.
Voraussetzung für die analoge Anwendung einer Vorschrift ist das Bestehen einer planwidrigen Regelungslücke. Der Gesetzgebende hat die Notwendigkeit einer Regelung also verkannt; bei einer entsprechenden Anwendung hat er sie gerade erkannt!
Dem Gesetzgebenden war völlig klar, dass Tiere keine Sachen sind; das kann man § 90a S. 1 BGB genauso entnehmen. Er war aber der Auffassung, dass, auch, wenn Tiere keine Sachen sind, sie rechtlich doch grundsätzlich wie Sachen behandelt werden sollen.
Dadurch besteht von vornherein gar kein Bedürfnis für eine analoge Anwendung der für Sachen geltenden Vorschriften. Gäbe es § 90a BGB nicht, würden wir höchstw...
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