JNG #325: 90 % der Prüfungsschemata, die du lernst, sind falsch ❌📘

Lesezeit: 4 Minuten

Ich muss nur ein einziges Mal googeln und das Erste, was Autocomplete mir vorschlägt, ist „jura schema“. Dabei stößt man auf eine Vielzahl von Schemata – oft als ultimative Lösung angepriesen. Aber: Die meisten davon sind schlicht falsch oder tragen jedenfalls nicht zu deinem Lernerfolg bei.

Warum stumpfes Auswendiglernen von Schemata dir nicht hilft

Ich bin kein Freund davon, Prüfungsschemata auswendig zu lernen. Nicht, weil ich gegen Lernen durch Wiederholung bin – im Gegenteil. Aber du musst verstehen: Schemata lernt man am besten durch Anwendung. Wer regelmäßig Fälle löst, wiederholt die wichtigsten Schemata automatisch – ganz ohne Karteikarten oder Lernposter.

Was jedenfalls nicht funktioniert: Schemata wie Vokabeln behandeln, Augen zu und aufsagen. Damit wirst du nicht nur das Schema schnell wieder vergessen, sondern auch nie wirklich verstehen, wie juristische Fallprüfung funktioniert. Und wenn du jedes Schema so lernst, brauchst du Jahre. Zeit, die du nicht hast – vor allem nicht in der Examensvorbereitung. Wenn man genauer hinsieht, stellt man außerdem fest, dass sie sich schon rein systematisch betrachtet aus dem Gesetz ergeben müssen.

Warum so viele Prüfungsschemata falsch (oder irreführend) sind

Was mich zu diesem Beitrag gebracht hat, ist ein Prüfungsschema zu einer Falllösung, das online kursiert – und zwar ziemlich weit verbreitet. Es ist ein Schema zu den §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB. Schon die Reihenfolge der Anspruchsgrundlage ist falsch. Es wird mit § 437 Nr. 3 BGB begonnen; dabei verweist diese Vorschrift lediglich auf § 280 Abs. 1 BGB – der wiederum der eigentliche Ankerpunkt ist. Ganz zu schweigen davon, dass nur Alt. 1 in § 437 Nr. 3 BGB überhaupt auf § 280 BGB verweist.

Und es wird schlimmer:

  • Kein Ausschluss der Mängelhaftung wird als fester Prüfungspunkt eingebaut – obwohl das nur in bestimmten Fällen eine Rolle spielt.

  • Der Schaden wird nicht im Tatbestand, sondern unter „Rechtsfolge“ geprüft – ein schwerwiegender Fehler.

  • Einreden und Einwendungen werden durcheinander geworfen und pauschal geprüft, obwohl sie im konkreten Fall gar nicht relevant waren.

Kurzum: Dieses Schema war inhaltlich falsch, unlogisch aufgebaut und nicht universell einsetzbar – und das ist ein Problem.

Die drei Anforderungen an ein gutes Prüfungsschema

Wenn du ein Schema nutzen willst, egal ob aus dem Internet oder aus deinem Repetitorium, dann achte auf diese drei Kriterien:

  1. Logik Die Reihenfolge muss sinnvoll sein. Du kannst keinen Schaden prüfen, bevor du die Pflichtverletzung festgestellt hast. Du kannst keine Pflichtverletzung prüfen, wenn du das Schuldverhältnis noch nicht bejaht hast. Klingt trivial – wird aber oft falsch umgesetzt.

  2. Universelle Einsetzbarkeit Ein gutes Schema funktioniert in allen Fällen – auch wenn bestimmte Aspekte wie Verjährung, Ausschlüsse oder Sondertatbestände nicht relevant sind. Negative Tatbestandsmerkmale („kein Ausschluss“) haben im Grundschema nichts verloren. Die denkst du dir nur dann dazu, wenn der Sachverhalt dich darauf stößt.

  3. Minimalismus Dein Schema muss so schlank sein, dass du es verinnerlichen kannst. Keine Nebenschauplätze, keine Problemsammlung. Nur das, was du wirklich immer brauchst. Die Millersche Zahl (7 ± 2) hilft hier.

So erstellst du dein eigenes (vernünftiges) Schema

Wenn du auf ein Schema stößt, das du geneigt bist, einfach so zu übernehmen, dann mach Folgendes:

  • Erstelle dein eigenes Grundschema anhand des Gesetzes. Stift, Zettel, Gesetz.

  • Sammle alle Tatbestandsmerkmale (aus dem Gesetz und aus deinem Wissen über ungeschriebene Voraussetzungen).

  • Ordne sie logisch: Was setzt was voraus? Was gehört zwingend zusammen?

  • Lass alles weg, was nicht immer gilt: Ausschlüsse, Einreden, Sonderfälle.

Dann vergleichst du dein Schema mit dem, was du online oder in deinen Unterlagen findest. Gibt es Unterschiede? Falls ja, frage dich: Wer hat recht – und warum?

Diese Art der Reflexion sorgt dafür, dass du das richtige Schema wirklich verstehst – und nicht nur aufsaugst.

Bonus-Tipp: So verinnerlichst du deine Schemata wirklich

Viele schreiben ihre Schemata auf Karteikarten – vorne die Norm, hinten die Prüfungspunkte. Klingt gut, funktioniert aber oft nicht. Eine bessere Methode:

  • Lass Lücken: Erstelle Karteikarten mit Prüfungsschemata, auf denen bewusst drei bis vier Punkte fehlen.

  • Teste dich selbst: Welche Schritte fehlen? Welche hast du drauf?

  • Erstelle mehrere Karten mit unterschiedlichen Lücken: So wiederholst du immer andere Teile deines Schemas.

Exemplarisch das Schema zu § 823 Abs. 1 BGB in Form eines Lückentextes:

  1. (.)

  2. Verletzungshandlung

  3. (.)

  4. Widerrechtlichkeit

  5. (.)

  6. Schaden

  7. Haftungsausfüllende Kausalität

Immerhin trainierst du so noch ein wenig systematisches Denken, weil du dir die Lücken – systematisch – erschließen musst. Das beansprucht dein Gedächtnis gezielt und das Schema festigt sich Stück für Stück – wie ein mentales Modell, das du jederzeit abrufen kannst.

Wenn du noch mehr solcher Tipps willst – etwa, wie man richtig argumentiert, Karteikarten schreibt oder Klausuren effektiv zum Lernen nutzt –, dann hol dir kostenlos ein 14-tägiges Abo für meine Lernplattform endlich jura. All-Access. Du wirst es nicht bereuen.

 

Passendes YouTube-Video

Kann man alle Klausuren im Öffentlichen Recht mit einem einzigen Schema lösen? Ein universelles Prüfungsschema wird dir unfassbar helfen – egal ob du eine Anfechtungsklage, Verfassungsbeschwerde oder sonst ein Verfahren prüfst.

#examensrelevant


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