Definitionen auswendig lernen? So fällst du im Examen durch

Definitionen auswendig zu lernen, ist nichts anderes als strukturierte Prokrastination von echten Examensklausuren.

Wer ohne Examensklausuren lernt, lernt am Examen vorbei.

Zeit ist deine knappste Ressource – besonders in der Examensvorbereitung. Warum solltest du sie in etwas investieren, das enorm viel Zeit frisst und vergleichsweise wenig bringt?

Auf dem deutschen Markt existieren unzählige Definitionen. Wenn du versuchst, sie mit einem Anspruch auf Vollständigkeit auswendig zu lernen, verlierst du Monate bis Jahre – ohne Garantie, dass es dich im Examen wirklich weiterbringt.

Echte Examensvorbereitung funktioniert nicht ohne echte Examensklausuren. Es gibt keine effektive Strategie, die auf sie verzichtet.

Du hast also zwei Möglichkeiten:

  • Du lernst Theorie isoliert – also Definitionen für sich.

  • Oder du arbeitest mit Fällen und ziehst dir die Definitionen genau dort heraus, wo du sie brauchst.

Der zweite Weg ist der einzige, der dich systematisch näher ans Examen bringt.

Meine Erfahrung: Keine einzige Definition auswendig gelernt

In meiner eigenen Examensvorbereitung – in dreieinhalb Monaten intensiver Arbeit – habe ich keine einzige Definition isoliert auswendig gelernt.

Das wirkt auf viele schockierend. „Aber manche Definitionen muss man doch können!“

Ja – aber anders, als du denkst.

Ich habe primär mit Original-Examensklausuren gearbeitet. Die Definitionen, die dort vorkamen, habe ich mir gemerkt. Und die, die ich mir nicht merken konnte, eben nicht.

Das war kein Zufall. Das war System.

Wenn eine Methode dich nicht ans Ziel bringt, brauchst du eine andere. Und isoliertes Definitionenlernen hat mich nicht weitergebracht.

Die entscheidende Frage: Musst du überhaupt definieren?

Die wichtigste Frage lautet nicht:

„Kann ich die Definition auswendig?“

Sondern:

„Muss ich hier überhaupt definieren?“

In den meisten Fällen lautet die Antwort: nein.

Es ist um ein Vielfaches wichtiger zu erkennen, wann eine Definition nötig ist, als sie auswendig zu können.

Unnötige Definitionen sind nicht neutral. Sie kosten Punkte.
Warum? Weil sie deine Schwerpunktsetzung verschieben.

Im Examen geht es nicht darum, wie im ersten Semester alles sauber im Gutachtenstil durchzudefinieren. Wenn du definierst wie im ersten Semester, schreibst du auch die Noten wie im ersten Semester.

Im Examen zählt präzise Schwerpunktsetzung.

Beispiel: Körperverletzung im Strafrecht

Steht im Sachverhalt, dass A jemanden mit einem kräftigen Faustschlag ins Gesicht zu Boden bringt, dann brauchst du keine Definition der körperlichen Misshandlung.

Das ist ein klassischer, tatsächlich einfacher Fall.

Hier genügt ein Satz im Feststellungsstil.
Alles andere wäre falsche Schwerpunktsetzung.

Jeder triviale Sachverhalt verlangt keine Definition.
Wenn du dort in den Gutachtenstil wechselst, verlierst du Fokus – und Punkte.

Warum isoliertes Definitionenlernen dich handlungsunfähig macht

Viele haben Angst:

„Was, wenn eine Definition drankommt, die ich nicht kann?“

Diese Angst ist real. Aber du beseitigst sie nicht durch Auswendiglernen.

Wenn du in der Klausur komplett blockierst, weil dir eine Definition nicht einfällt, dann hast du ein Problem im Verständnis – nicht im Gedächtnis.

Dann besitzt du nur einen Textbaustein, der manchmal passt und manchmal nicht.

Wer Definitionen isoliert lernt, erkennt im Sachverhalt oft nicht einmal das Subsumtionsmaterial.

Beispiel: Wegnahme und Gewahrsam

Die Definition der Wegnahme kannst du vermutlich aus dem Stegreif:

Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams.

Warum? Nicht, weil du sie auf einer Karteikarte hast.

Sondern weil du ihr dutzendfach in echten Fällen begegnet bist.

Dasselbe gilt für den Gewahrsamsbegriff.
„Getragen von einem natürlichen Herrschaftswillen“ – isoliert gelernt, bleibt das eine leere Formel.

Erst im Kontext eines Falls – etwa wenn jemand sein Auto am Straßenrand parkt und für Stunden weg ist – verstehst du, was das konkret bedeutet.

Verständnis entsteht im Fall.
Nicht auf der Karteikarte.

Definitionen lernen – aber im Kontext echter Examensklausuren

Das heißt nicht, dass du keine Definitionen brauchst.

Es heißt:

Du lernst Definitionen immer im Kontext echter Examensklausuren.

Du brauchst keine Theorie vor der Praxis.
Du brauchst Praxis, aus der sich die Theorie ergibt.

Konkrete Übung für dich

Nimm deine letzte Klausur.

Markiere alle Definitionen, die du geschrieben hast, obwohl der Sachverhalt trivial war.

Du wirst überrascht sein, wie viel überflüssig war.

Dann mach eine neue Examensklausur – oder zumindest einen Auszug daraus – und versuche bewusst:

  • so wenig wie möglich zu definieren

  • nur dort in den Gutachtenstil zu gehen, wo es wirklich erforderlich ist

Beobachte, wie selten du tatsächlich in Schwierigkeiten gerätst.

Examensklausuren weichen viel seltener vom „tatsächlich einfachen Fall“ ab, als du denkst.

Was du stattdessen brauchst

Wenn du strukturiert arbeiten willst, brauchst du:

  • jede Woche mehrere Original-Examensklausuren

  • die Möglichkeit, deine Lösungen korrigieren zu lassen

  • schnelles Feedback

  • einen wiederholbaren Prozess

Nicht erst Definition, dann Klausur.

Sondern:

Sofort in die Examensklausur.

Nur so wirst du immer wieder genau dem ausgesetzt, was dich im Examen erwartet.

Wenn du genauso arbeiten willst:



Fazit: Definitionen auswendig lernen bringt dich nicht ins Examen

Definitionen auswendig zu lernen, ist keine Examensstrategie.

Es ist ein Ersatz für echte Auseinandersetzung mit Fällen.

Die wichtigsten Definitionen lernst du automatisch.

Alles andere ist strukturierte Prokrastination.

Nicht erst Theorie sammeln. Nicht erst Definitionen ballern. Sondern direkt in die Klausur. Jede Woche.

Dort entsteht Verständnis. Dort entsteht Sicherheit. Dort entsteht Examenstauglichkeit.

 

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